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BeitragVerfasst: 19. Mai 2009, 12:09 
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empira-Support-Team
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Registriert: 19. Feb 2009, 23:17
Beiträge: 349
In der Anlage 1 zu den Regelungen gemäß § 137 Abs. 3 Satz 4 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts finden Sie in den allgemeinen Ausfüllhinweisen in dem Abschnitt "Pflichtangaben versus freiwillige Angaben" folgenden Hinweis:

Die Anforderungen gemäß der vorliegenden Anlage 1 zu den Regelungen gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser sind als Mindestanforderungen zu verstehen. Bei darüber hinausgehenden freiwilligen Angaben ist darauf zu achten, dass die Maximalgröße der PDF-Version und die jeweiligen Zeichenbegrenzungen nicht überschritten werden. Für freiwillige Angaben stehen die Felder "Kommentar/Erläuterung" zur Verfügung.

Unter Verwendung des nachfolgenden Links gelangen Sie zu der Neufassung der Regelungen und deren Anlagen.

http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/39/

Im Teil B finden Sie in den Ausfüllhinweisen zu der Organisationseinheit/Fachabteilung folgenden Hinweis:

Mindestens ein Schlüssel nach § 301 SGB V ist pro Organisationseinheit/Fachabteilung verpflichtend anzugeben. Mit der differenzierten Nutzung der 3. und 4. Stelle des Fachabteilungsschlüssels besteht die Möglichkeit, die medizinischen Schwerpunkte der Organisationseinheiten/Fachabteilungen auszuweisen. Ziel ist es, modernen Organisationsformen im Krankenhaus Rechnung zu tragen und durch Zuordnung entsprechender Schlüssel nach § 301 SGB V (unabhängig von den zu Abrechnungszwecken verwendeten Schlüsseln) das tatsächliche Leistungsspektrum der Organisationseinheit/Fachabteilung abzubilden, um den Nutzern und Nutzerinnen einer Qualitätsberichtsdatenbank eine möglichst genaue Suche nach der gewünschten Abteilung zu ermöglichen.

In diesem Sinne sieht der Gemeinsame Bundesausschuss die Auflistung aller Fachabteilungen vor.

_________________
Freundliche Grüße
Ihr QBX-Helferlein

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