Müssen die TOP 100% ambulante Operationen in B-8 ausgewiesen werden?Die G-BA-Vorgabe lautet:
Zitat:
Die Angabe der ambulanten Operationen nach OPS mit Häufigkeit ist grundsätzlich verpflichtend. Für psychiatrische und psychotherapeutische bzw. psychosomatische und psychotherapeutische Fachabteilungen/Krankenhäuser ist die OPS-Darstellung freiwillig.
Für die meisten Fachabteilungen müssen die ambulanten Operationen also angegeben werden.
Wenn ja, als Vier- oder Fünfsteller?Die G-BA-Vorgabe lautet:
Zitat:
Es sind 100 % aller OPS-Ziffern der Organisationseinheit/Fachabteilung endstellig (z. B. 5-876.2) mit Anzahl anzugeben.
Wenn als Fünfsteller, wie gelangt man an die umgangssprachlichen Bezeichnungen?Umgangssprachliche Bezeichnungen sind nicht erforderlich, die Spalte Bezeichnung kann leer bleiben.
Dies gilt auch, falls die Daten z. B. aus einer Excel-Datei importiert werden: die Spalte Bezeichnung muss vorhanden sein, kann aber leer bleiben.
Siehe auch:
viewtopic.php?p=400#p400Weitere Informationen aus den Ausfüllhinweisen des G-BA:
Zitat:
Die Anzahl der jeweiligen OPS-Ziffer in der jeweiligen Fachabteilung ergibt sich daraus, wie oft die jeweilige Prozedur von der Fachabteilung im Berichtsjahr erbracht wurde. Die OPS-Zählung erfolgt demnach immer bei der Fachabteilung, von der die Leistung erbracht wurde. Dieses Verfahren dient dazu, das tatsächliche Leistungsgeschehen der Fachabteilung möglichst realistisch abzubilden.
Die OPS-Prozeduren sind gemäß der jeweils für das Berichtsjahr geltenden Fassung des Katalogs ambulant durchführbarer Operationen (der Anlage des Vertrags nach § 115b Abs. 1 SGB V – Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus (AOP-Vertrag)) anzugeben. Berücksichtigt werden hier nur die OPS-Ziffern, die in Abschnitt 1 und 2 des Katalogs ambulant durchführbarer Operationen (der Anlage des AOP-Vertrags) aufgeführt sind. Die Leistungen des Abschnitts 3 des Katalogs (ohne OPS-Zuordnung) können unter B-[X].7 dargestellt werden.
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Freundliche Grüße
Ihr QBX-Helferlein
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