Ich verstehe die Vorgabe so, dass die Ärzte, die am 31.12.2013 angestellt waren, anzugeben sind.
Auf besondere Umstände kann in den Anmerkungen hingewiesen werden (z. B. wenn Ärzte zum 15.12.2013 ausschieden und die Nachfolger erst am 1.1.2014 anfingen).
Angaben mit Gewähr zu inhaltlichen Fragen erhalten Sie beim G-BA:
https://www.g-ba.de/institution/themens ... tsbericht/
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Freundliche Grüße
Ihr QBX-Helferlein
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