Sehr geehrter Herr Schneider,
zu 1: Es gibt hierzu Vorgaben des G-BA, an die wir uns halten.
Das Hygienepersonal wird addiert. Wenn bei beiden Standorten identische Zahlen angegeben sind, dann weisen wir darauf hin, dass die Summe möglicherweise nicht der Realität entspricht, weil z. B. dieselben Personen für beide Standorte zuständig sein. 2+3 ist dann wohl 5, aber 3+3 ist beim Hygienepersonal manchmal nur 3.
Bei der apparativen Ausstattung werden keine Zahlen angegeben. Vorhanden sind im Gesamtbericht alle Geräte, die es an mindestens einem Standort gibt; Notfallverfügbarkeit ist im Gesamtbericht nur gegeben, wenn sie auch für alle Einzelberichte angegeben wurde.
Zu 2: Wenn uns die Einzelberichte bis zum 23. Oktober 2018 vorliegen, dann garantieren wir eine rechtzeitige Bereitstellung des Gesamtberichts vor dem 15. November. Analog gilt der 26. November für das Nachlieferdatum 15. Dezember.
Wir tun unser Bestes, um auch Berichte, die uns erst nach dem 23. Oktober erreichen, fristgerecht zusammenzusetzen. Wenn Sie bis zum 15. November einen Vorabbericht übermitteln, können Sie bis zum 15. Dezember eine korrigierte Fassung nachliefern.
Siehe auch hier:
viewtopic.php?p=464#p464
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Freundliche Grüße
Ihr QBX-Helferlein
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