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Ambulanzart 116b
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Seite 1 von 1

Autor:  KlinikumHF [ 10. Jul 2018, 09:45 ]
Betreff des Beitrags:  Ambulanzart 116b

Hallo,

im Ausfüllhinweis des G-Ba findet sich folgendes:

Abweichend davon sind die angebotenen Leistungen für die Ambulanzart AM06 „Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V” und AM17 „Richtlinie über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V” aus dem entsprechenden Abschnitt der Auswahlliste „Leistungen im Katalog nach § 116b SGB V” zu B-[X].8 in Anhang 2 auszuwählen und mit den jeweiligen Nummern anzugeben.


Im Programm selbst findet sich die Auswahl nicht (siehe Anhang)

Wo können diese Angaben dann gemacht werden?

MfG

Dateianhänge:
Ambulanzen1.jpg
Ambulanzen1.jpg [ 48.11 KiB | 27871-mal betrachtet ]

Autor:  QBX-Helferlein [ 10. Jul 2018, 11:08 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Ambulanzart 116b

Sehr geehrter Kunde,
hier die vollständige Auswahlliste, die nur dann erscheint, wenn noch keine Leistungen ausgewählt wurden:
Dateianhang:
Ambulanzarten.png
Ambulanzarten.png [ 20.28 KiB | 27869-mal betrachtet ]


Die beiden Ambulanzen nach § 116b verwenden eine andere Auswahlliste als alle anderen Ambulanzen.
Wurden Leistungen ausgewählt, zeigt das Fenster mit den Ambulanzarten nur solche Ambulanzen, die dieselbe Auswahlliste nutzen.
Nach Abwählen aller Leistungen erscheinen die beiden Einträge für § 116b automatisch wieder in der Liste.

Falls mehrere Ambulanzarten auf eine Ambulanz zutreffen, muss sie im Programm mehrfach angelegt werden, weil das Programm an die Möglichkeiten und Beschränkungen der G-BA-Vorgaben gebunden ist.
Bei einer Ambulanz nach § 116b können keine Leistungen der Ambulanzen nach § 116, § 116a, § 117, § 118 usw. ausgewählt werden und umgekehrt.

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