www.dkgev.de hat geschrieben:
2. Neue Übermittlungsfrist:
Ab dem Berichtsjahr 2014 hat das Krankenhaus den Qualitätsbericht jeweils in der Zeit vom 15. Oktober bis zum 15. November des Erstellungsjahres an die gemeinsame Annahmestelle der gesetzlichen Krankenkassen, ihrer Verbände und des Verbands der privaten Krankenversicherung zu übermitteln. Dieses Vorziehen des Termins erlaubt nun die Möglichkeit von Nachlieferungen in der Zeit vom 23. November bis 15. Dezember ohne das aufwendige Antrags- und Schiedsverfahren (§ 6 Abs. 3 Qb-R) des G-BA, welches im Zuge der Sanktionierung der Nichtabgabe der Qualitätsberichte eingeführt wurde.
Also: Melden Sie sich rechtzeitig an und liefern Sie bis zum 15. November einen möglicherweise unvollständigen Bericht, um unkompliziert bis zum 15. Dezember nachbessern zu können.
Details finden Sie auf der Seite der Deutschen Krankenhausgesellschaft:
http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/42/aid/13255/title/G-BA-Beschluss_nach___91_SGB_V_(Plenum)_vom_19._Maerz_2015
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