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QBX Akut 2014 Desktop Version 14.0 Build 3510 vom 12.05.2015 zu wichtigen Neuerungen zum Berichtsjahr 2014, die in der aktuellen Softwarefassung 14.00.3510.0 abgebildet sind. Dies deckt sich mit der
Änderungsübersicht (Stand 25.02.15) des G-BA, in der es heißt, dass der Abschnitt A-12 "Verantwortliche Personen des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements" gelöscht wurde und sich jetzt als Teil von A-12 (neu) wiederfindet (s. S. 12 in der Änderungsübersicht). Dies deckt sich auch mit den Angaben in der
„Anleitung zur Datenaggregation im Gesamtbericht“ des G-BA vom 17.02.15 (s. Inhaltsverzeichnis dort und S. 28ff).
Allerdings steht dies im Widerspruch zur
erst nachfolgend erstellten und veröffentlichten QB-R vom 19.03.15 (s. Inhalt der Anlage 1 darin und S. 14 in ebendieser Anlage), ebenso
veröffentlicht am 15.04.15 im Bundesanzeiger (genauer: hier wird keine Änderungsangabe zu A-12 gemacht). Dort ist also nach wie vor die einfache (alte) Struktur "A-12 Verantwortliche Personen des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements" aufgeführt - Gesetzescharakter hat alleine die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Was tun?
Sollen unsere Häuser nun Ihre Software nutzen, um die weitergehenden Angaben zu erfassen, die deutlich komplexer sind, als bisher gefordert? Und dabei Gefahr laufen, einen nicht gesetzeskonformen Bericht abzugeben? Können Sie hier als Dienstleister der Erfassung eine Klärung bekommen?
Jochen Heins