Die Vorgaben sind eindeutig: Stichtag ist fast immer der 31.12. des Berichtsjahrs, also für den aktuellen Bericht der 31.12.2014.
Stichtag für Preisangaben in A-6 ist jedoch der 1.10.2015.
Es ist technisch möglich, beide Chefärzte anzugeben und im Feld "Funktion / Arbeitsschwerpunkt" darauf hinzuweisen, wann die Tätigkeit aufgenommen bzw. beendet wurde.
Dies ist vermutlich sinnvoll für die Patienten und im Sinne des neuen Chefarztes. Ob dies für den G-BA akzeptabel ist, müssen Sie im Zweifelsfall beim G-BA anfragen.
Analog gilt dies auch für neue Behandlungsmethoden: auch hier könnte darauf hingewiesen werden, dass diese Behandlungsmethode erst seit 2015 eingesetzt wird.
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Freundliche Grüße
Ihr QBX-Helferlein
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