Sehr geehrter Kunde,
hier die vollständige Auswahlliste, die nur dann erscheint, wenn noch keine Leistungen ausgewählt wurden:
Dateianhang:
Ambulanzarten.png [ 20.28 KiB | 27868-mal betrachtet ]
Die beiden Ambulanzen nach § 116b verwenden eine andere Auswahlliste als alle anderen Ambulanzen.
Wurden Leistungen ausgewählt, zeigt das Fenster mit den Ambulanzarten nur solche Ambulanzen, die dieselbe Auswahlliste nutzen.
Nach Abwählen aller Leistungen erscheinen die beiden Einträge für § 116b automatisch wieder in der Liste.
Falls mehrere Ambulanzarten auf eine Ambulanz zutreffen, muss sie im Programm mehrfach angelegt werden, weil das Programm an die Möglichkeiten und Beschränkungen der G-BA-Vorgaben gebunden ist.
Bei einer Ambulanz nach § 116b können keine Leistungen der Ambulanzen nach § 116, § 116a, § 117, § 118 usw. ausgewählt werden und umgekehrt.
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Freundliche Grüße
Ihr QBX-Helferlein
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